
Thomas Stauffenberg
Steuerberater
Wirtschaftsjurist (LL.M.)
0361 55 89 98 - 20
Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Abwehrberatung
Spezialisiertes Wissen als Basis für eine erfolgreiche Mandantenbegleitung.
Unsere Erfahrung zeigt, dass rechtliche und steuerliche Gestaltungen in Betriebsprüfungen auch einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung standhalten müssen. Das gilt gerade dann, wenn man in der aktiven Beratung und Gestaltung neue und andere Wege geht.
Durch eine gute Dokumentation, ausreichende Vorbereitung und Sensibilisierung können viele Themenbereiche für Betriebsprüfungen aufbereitet werden. Ziel ist es, Sie ergebnisorientiert zu vertreten und eine Argumentation auf Augenhöhe mit den Vertretern der Finanzverwaltung zu erreichen.
Sollte das einmal nicht der Fall sein - egal aus welchem Grund - kann es notwendig werden, Steuererklärungen zu berichtigen oder eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen. Diese muss die steuerrechtlich relevanten Tatsachen abbilden und unter steuerstrafrechtlichen Aspekten wirken.
Vertretung vor Finanzämtern und Finanzgerichten: Immer häufiger werden Entscheidungen der Betriebsprüfung gerichtlich überprüft. Dem vorausgeschaltet ist ein außergerichtliches Rechtbehelfsverfahren – der Einspruch. Bei beiden können wir Sie unterstützen. Streitige Auseinandersetzungen führen wir mit Ruhe, Prozesserfahrung, Genauigkeit und Durchsetzungsvermögen.
1.
Vollumfängliche Begleitung von Betriebsprüfungen - auch als Spezialberater "neben" Ihrem laufenden Steuerberater
2.
Durchführung von Gesprächen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
3.
Betreuung von Fachprüfungen, u.a. für Auslandsbeziehungen oder Bewertungsfragen
4.
Abwehrberatung – Erstellung von Gutachten, "second-opinions" und Stellungnahmen
5.
Steuerstrafrechtliche Beratung bei Selbstanzeigen und Berichtigungserklärungen
6.
Prüfung von Betriebsprüfungsberichten
7.
Führen anschließender Einspruchs- und Klageverfahren