Eine Betriebsprüfung verliert den Schrecken, wenn sie effektiv begleitet wird.

Warum sollten Sie da nicht eine Kanzlei mit spezialisierter Kompetenz hinzuziehen?

Thomas Stauffenberg

Steuerberater
Wirtschaftsjurist (LL.M.)

 

0361 55 89 98 - 20

stauffenberg@wsp-beratung.com

Unterstützung bei Betriebs­prüfungen und Abwehr­beratung

Spezialisiertes Wissen als Basis für eine erfolgreiche Mandanten­begleitung.

Unsere Erfahrung zeigt, dass rechtliche und steuerliche Gestaltungen in Betriebsprüfungen auch einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung standhalten müssen. Das gilt gerade dann, wenn man in der aktiven Beratung und Gestaltung neue und andere Wege geht.

 

Durch eine gute Dokumentation, ausreichende Vorbereitung und Sensibilisierung können viele Themenbereiche für Betriebsprüfungen aufbereitet werden. Ziel ist es, Sie ergebnisorientiert zu vertreten und eine Argumentation auf Augenhöhe mit den Vertretern der Finanzverwaltung zu erreichen.

 

Sollte das einmal nicht der Fall sein - egal aus welchem Grund - kann es notwendig werden, Steuererklärungen zu berichtigen oder eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen. Diese muss die steuerrechtlich relevanten Tatsachen abbilden und unter steuerstrafrechtlichen Aspekten wirken.

 

Vertretung vor Finanzämtern und Finanzgerichten: Immer häufiger werden Entscheidungen der Betriebsprüfung gerichtlich überprüft. Dem vorausgeschaltet ist ein außergerichtliches Rechtbehelfsverfahren – der Einspruch. Bei beiden können wir Sie unterstützen. Streitige Auseinandersetzungen führen wir mit Ruhe, Prozesserfahrung, Genauigkeit und Durchsetzungsvermögen.

1.

Vollumfängliche Begleitung von Betriebs­prüfungen - auch als Spezial­berater "neben" Ihrem laufenden Steuer­berater

2.

Durchführung von Gesprächen und Verhand­lungen mit der Finanz­verwaltung

3.

Betreuung von Fach­prüfungen, u.a. für Auslands­beziehungen oder Bewertungs­fragen

4.

Abwehrberatung – Erstellung von Gutachten, "second-opinions" und Stellung­nahmen

5.

Steuerstraf­rechtliche Beratung bei Selbst­anzeigen und Berichtigungs­erklärungen

6.

Prüfung von Betriebs­prüfungs­berichten

7.

Führen anschließender Einspruchs- und Klageverfahren

Leistun­gen auf einem Blick.

Und gern auch auf einen zweiten.

Wir beginnen bei Phase 0:
Der Identifikation der
tatsächlichen Aufgabe.